Einführung eines ‚sogenannten Baukindergeldes’
Die SPD-Fraktion beantragt, nachfolgenden Antrag zur Beratung auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen:
Einführung eines ‚sogenannten Baukindergeldes’ für die Stadt Medebach zum Stichtag 01.01.2009.
Dieses ‚Baukindergeld’ soll unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
Familien, die ein Haus zur Eigennutzung bauen oder kaufen und ihren 1. Wohnsitz in Medebach haben oder nehmen, erhalten für jedes in Deutschland Kindergeldberechtigte Kind 5.000 Euro städtischen Zuschuss. Dieser Zuschuss soll beim Einzug gewährt werden. Sollten Paare beim Einzug noch keine Kinder haben, aber innerhalb der nächsten zwei Jahre ein Kind/Kinder bekommen, erhalten diese Familien dann nachträglich diesen Zuschuss.
Begründung:
Um der demographischen Entwicklung entgegen zu steuern, sollte seitens der Stadt Medebach alles unternommen werden, Einwohner an den Standort Medebach zu binden bzw. neue Bürger für Medebach zu gewinnen.
Pro Einwohner erhält die Stadt Medebach z.Zt. 309,-- € an Schlüsselzuweisungen, weiter ca. 17,-- € als allgemeine Investitionspauschale.
Die Schulpauschale verteilt sich zur Zeit auf rd. 225,-- € pro Schüler.
Allein durch diese Zuschüsse ist der Ausgabeansatz für das Baukindergeld in wenigen Jahren ausgeglichen.
Hinzu kommt bei einer höheren Einwohnerzahl auch eine höhere Grundauslastung bei den einzelnen Gebührenhaushalten der Stadt.
Ebenso die Effekte durch die Sicherung des Schulstandortes, die Stärkung der Kaufkraft. Bei dem Bau eines Hauses oder einer Renovierung wird die heimische Wirtschaft gestärkt.
Diese positiven Folgen für die Stadt Medebach könnten noch beliebig fort geführt werden.